04. Düren als Marktflecken im Herzogtum Jülich
04.
Handel und wirtschaftliche Entwicklung
Das fruchtbare Umland ließ Düren schon früh zu einem Zentrum des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden. Davon zeugen u.a. die Namen vieler Plätze in Düren: Der größte trug den Namen Haupt- oder Kornmarkt (heute: Markt), auf dem heutigen Kaiserplatz fand der Viehmarkt statt. Zwischen diesem und dem Buttermarkt (Ahrweilerplatz) befand sich der Hühnermarkt (Wilhelmstraße). Auf dem ehemals viel größeren Platz, der heute an der Einmündung des Altenteichs in die Weierstraße besteht, wurde der Holzmarkt abgehalten. Eine Reihe weiterer genannter Märkte wie Fisch- oder Brotmarkt dürfte sich nicht auf eigene, abgegrenzte Märkte beziehen, sondern höchstens auf Teile der genannten.
Die erste, uns heute noch urkundlich überlieferte Erwähnung des Dürener Marktes stammt aus dem Jahre 1325. Am 15. Juni lässt sich das Kloster Ellen 3 Mark Erbzins vom Hause des Leuchtermachers Johannes am Markt zu Düren bescheinigen.
Vom 12. August 1556 datiert die älteste erhaltene Dürener Marktordnung. Sie besteht aus insgesamt acht Punkten, von denen sich allein fünf mit dem Getreide- und Früchtehandel befassen, ein Indiz für dessen große Bedeutung.
1615 wird in dem 1513 als eine
fry koufstat
bezeichneten Düren der Fruchthandel als die Mutter aller Commercien bezeichnet.
Interessant an diesen Bestimmungen ist das Bestreben, den unkontrollierten Handel, insbesondere mit dem für die Versorgung der Bevölkerung so eminent wichtigen Brotgetreide, zu unterbinden. Punkt zwei verbietet ausdrücklich den sog. „Fürkauf“, der seit dem Ende des 15. Jahrhunderts zu einem großen Problem geworden war, weil Händler oder Gesellschaften bestimmte Waren zu überhöhten Preisen, die andere Konkurrenten nicht bieten konnten, aufkauften, um sie dann zu Wucherpreisen wieder zu verkaufen. Mit diesen Praktiken beschäftigten sich sogar Reichstage, ohne sie indes ganz unterbinden zu können.
Zur Kontrolle des Marktes waren vom Rat verschiedene „Marktmeister“ eingesetzt, die insbesondere die mit der Herstellung und dem Verkauf von Lebensmitteln befassten Händler und Handwerker streng überwachten.
Die auf dem Markt gehandelten Waren unterlagen, wie viele andere städtische Erzeugnisse auch, der Steuer oder „Akzise“. Das Recht, diese selbstständig zu erheben, hatte die Stadt Düren 1376 gegen Zahlung eines Monatsgeldes von 100 Gulden vom Jülicher Herzog Wilhelm erworben, wobei deren Eintreibung gegen Zahlung eines festen Betrages meist unterverpachtet wurde.
Die Dürener Zünfte
In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts bilden sich in den deutschen Ländern mit den Zünften Verbände des Handwerks, die mittels des Beitrittszwangs für den Betreiber des jeweiligen Gewerbes Rohstoffbeschaffung, Produktion und Vertrieb, aber auch soziale Fragen wie Arbeitszeit, Rechte und Pflichten von Meistern, Gesellen und Lehrlingen und nicht zuletzt die Gewährleistung einer festgelegten Qualität der Produkte und Dienstleistungen in eigenen Ordnungen regelten.
In der ältesten erhaltenen Zunftordnung der Stadt Düren aus dem Jahre 1387 bestimmt die Gewandzunft (Wollenambacht) Maßnahmen bei unwürdigem Verhalten von Zunftmitgliedern.
Nach der landesherrlichen Polizeiordnung von 1545 waren die Dürener Zünfte politisch in den 7 Ambachten der Schmiede, Gewandmacher, Brauer, Bäcker, Schneider, Schuhmacher und des Holzamts organisiert. Zu den Schmieden gehörten als Beikur die Zünfte der Goldschmiede, Kannengießer, Ackerleute, Müller und Fuhrleute; zu den Gewandmachern die Leinenweber und die Tuchwalker; zu den Brauern die Weinwirte und Faßbinder; zu den Bäckern die Kaufleute und Krämer; zu den Schneidern die Kürschner, Hutmacher, Barbiere, Wappensticker, Tuchscherer, Buntwerker, Pelzer, Wundärzte und Glasmacher; zu den Schuhmachern die Fleischhauer, Lederbereiter, Löhrer und die Schuhlapper sowie zum Holzamt die Zimmerleute, Leiendecker, Maurer und Pflasterer.
Eine Liste von 1615 nennt für Düren insgesamt 491 Zunftmitglieder (bei insgesamt 920 Steuerpflichtigen), die sich auf die sieben genannten Ambachten folgendermaßen verteilten: Schmiede 54, Gewandmacher 45, Brauer 110, Bäcker 83, Schuhmacher 52, Schneider 90 und Holzamt 57. Demnach waren 1615 die Ämter der Brauer, Schneider und Bäcker in dieser Reihenfolge am stärksten besetzt.
Für den Rat der Stadt war der Zunftzwang ein bedeutendes Machtinstrument. In einer Auseinandersetzung mit den örtlichen Bäckern um die Qualität des verkauften Brotes brachte er diese 1599 zur Räson, indem er einerseits das Bäckergewerbe frei gab, also vom Zunftzwang befreite, andererseits den unbotmäßigen Bäckern die Ausübung des Gewerbes verbot, woraufhin diese schnell einlenkten.
Die Aufhebung der (politisch und ökonomisch zur Fessel gewordenen) Zünfte erfolgte 1791 im Zuge der Französischen Revolution; eine Verordnung vom 26. März 1798 setzte diese Aufhebung auch für die linksrheinischen Departements (wozu Düren gehörte) fest.