03. Stadtwerdung und -befestigung
Alle Siedlungs- und Kulturmerkmale deuten darauf hin, dass Düren in seiner Stadtwerdung den gleichen Weg nahm wie die bekannten Städte des nordwesteuropäischen Raumes. Die Stadt entstand aus dem Dualismus zwischen befestigtem Herrensitz (im Dürener Fall dem Königshof Pippins und der späteren Königspfalz Karls des Großen) und einer genossenschaftlichen Kaufmannssiedlung. Aus diesen beiden Elementen entwickelte sich durch Zuwanderungen im 11. Jahrhundert das mittelalterliche Stadtbild.

Mit entscheidend für die topographische und wirtschaftliche Ausdehnung war auch die strategische Lage der Siedlung an der wichtigen Straßenkreuzung der karolingischen Heerstraße Aachen-Frankfurt und der alten Straße Aachen-Köln.

Nach dem 941 bezeugten Wiederaufbau der jetzt kleineren Kirche entwickelte sich in deren Umfeld eine Markt- und Gewerbesiedlung. Zum Dürener Stadtgebiet gehörten auch die Siedlungen Meisheim, die Vorstädte Altwick, Kölner Vorstadt und vor dem Holztor gelegene Gebäude, das Wilhelmiterkloster zum Paradies, Haus Veldenstein vor dem Philippstor, Klein Köln vor dem Wirteltor und die Johanniterkommende Velden nordwestlich von Düren, das Leprosenhaus Melaten am Rurübergang der Aachen-Frankfurter Heerstraße sowie das Dorf Distelrath nordöstlich von Düren.

Die eigentliche Erhebung zur Stadt ist nicht überliefert, eine erste Erwähnung als städtische Siedlung datiert aus dem ausgehenden 12. Jahrhundert, so dass für diesen Zeitraum der Beginn der Stadtbefestigung anzusetzen ist.

Düren war bis 1241 Reichsort / -stadt, in diesem Jahr erfolgte die Verpfändung der Stadt für 10.000 Silbermark durch Friedrich II. an den Grafen Wilhelm IV. von Jülich; eine Wiedereinlöse erfolgte nicht.
Bürger der Stadt Düren waren nicht nur die innerhalb der im 13. Jahrhundert errichteten Stadtmauer lebenden Einwohner, sondern auch die der im Laufe der Zeit stetig anwachsenden Vororte entlang der Ausfallstraßen, vor allem im Südosten. Sie waren jedoch – bei vollen Bürgerrechten – von einigen der Personallasten wie beispielsweise dem Wachdienst befreit.

Mit der ersten Erwähnung als
oppidum , als „städtische Siedlung“, um das Jahr 1184 ist spätestens der Beginn einer Befestigung Dürens anzunehmen. Diese zunächst nur aus einem Wall mit vorgelagertem Graben bestehende Anlage wird zu Beginn des 13. Jahrhunderts durch den Bau einer Stadtmauer erweitert, der bis zum Spätmittelalter fertiggestellt ist. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts ist auch der innerstädtische Straßenausbau abgeschlossen.
Die durch Graben und Mauer bestimmte Grundrissform der Stadt war annähernd kreisförmig mit sechs leicht ausbuchtenden Ecken und zeigte eine beinahe parallel verlaufende Mauerführung im Nordwesten und Südosten.
Das Gebiet innerhalb der Mauern war in nach den 5 Stadttoren benannte Viertel, erstmals 1558 tirmpter genannt, unterteilt.

Die wachsende Feuerkraft der aufkommenden Pulvergeschütze bedingt in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eine neue intensive Bautätigkeit an der Stadtbefestigung. Die alten Bruchsteinmauern werden mit einem massiven Wehrgang auf hohen Backsteinpfeilern versehen und erhöht. Insgesamt zwölf schwere, halbrunde Türme werden der Stadtmauer vorgebaut. Die fünf Stadttore werden entweder verstärkt oder ganz neu aufgebaut. Ober-, Holz- und Wirteltor zeigen mit den vorgelagerten Rondellen die charakteristische Form des bastionierten Befestigungsbaus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Diese verstärkte Befestigung kann jedoch nicht verhindern, dass Düren am 24. August 1543 durch Truppen Kaiser Karls V. nach tagelanger Belagerung durch eine in die Stadtmauer zwischen Köln- und Wirteltor geschossene Bresche erstürmt und am Tag danach durch einen Brand in weiten Teilen zerstört wird.

Nach der Wiederherstellung der Stadtbefestigung bis zu der Form, die die Ansicht von Wenzel Hollar aus dem Jahre 1634 zeigt, verliert sie in den folgenden Jahrhunderten an militärischer Bedeutung. Dagegen steht sie einer besonders im 19. Jahrhundert einsetzenden baulichen Ausdehnung der Stadt im Wege, so dass sie schrittweise niedergelegt wird. Beginnend mit den Toren (Kölntor 1817 abgebrochen, 1820 als Privatbau neu errichtet, 1884 endgültig abgebrochen; Holz- und Obertor 1822, Philippstor 1824, Wirteltor 1834 beseitigt), ist der geschlossene Ring in den folgenden Jahrzehnten einer ständig wachsenden Erosion durch Durchbrüche und teilweise Beseitigung ausgesetzt und wird schließlich 1885 für 10 Mark je Quadratmeter Grundfläche verkauft.

Grundzüge der Verfassung der Stadt Düren
Seit dem 14. Jahrhundert hat sich in den deutschen Territorien der Stadtrat als für die bürgerschaftlichen Angelegenheiten zuständige Verwaltungsbehörde einer Stadt etabliert. Als eigentliche Aufgaben lassen sich anführen:
  • Wahrnehmung der Stadtrepräsentation
  • Verwaltung der immer aufwendiger werdenden städtischen Finanzangelegenheiten
  • Dienstherrenfunktion für städtisches Personal
  • Polizei- und Ordnungsmaßnahmen
Aufgrund der reichsstädtischen Vergangenheit Dürens (die Stadt war bis 1241 / 1246 freie Reichsstadt und wurde dann an den Grafen von Jülich verpfändet) entwickelte sich die Selbstverwaltung hier anders als in den übrigen Städten des Herzogtums.

Im Jahre 1278 führten neben dem Vogt (als Vertreter des Landesherrn war er Vorsitzender des Schöffengerichts) und den Schöffen die „consules“ und die „magistri iurati“ (vermutlich die Meister der Gewandzunft) die Verwaltung. Diese Konstellation kann man als Vorstufe des Stadtrates bezeichnen.
Im Jahre 1360 wird die Bezeichnung Rat erstmals in Düren konkret genannt (burgermeister und der rait gemeynlich). Er bestand aus sieben Personen und war dem Schöffengremium zahlenmäßig ebenbürtig.

Im 15. Jahrhundert kam es mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen dem Dürener Magistrat (Bürgermeister, Schöffen und Rat) und der Bürgerschaft. Durch seine Privilegienpraxis griff daraufhin der Landesherr direkt in die städtische Ratsverfassung ein.
1402 erließ Herzog Reinald von Jülich Bestimmungen über die Wahl des Bürgermeisters, der Ratsleute, der Geschworenen der Gewandzunft sowie über die jährliche Rechnungslegung. Die jährliche Neuwahl des Bürgermeisters musste durch den Landesherrn bestätigt werden. Eine Hälfte der acht zu wählenden Ratsmitglieder sollte aus der „oversten“ Bürgerschicht stammen, die andere aus der „gemeynte“, den Vertretern der Zünfte. Jährlich mussten zwei Ratsleute jeder Gruppe durch Neuwahlen ausgewechselt werden.
Die Konflikte scheinen nicht ausgeräumt worden zu sein, denn 1457 regelten Landesherr Gerhard von Jülich und Gerhard von Loon erneut die Wahlmodalitäten. Die Wahl der jährlich aus den „obersten“ Bürgern zu ergänzenden Ratsleute oblag danach den Schöffen und den vier im Amt verbliebenen Ratsmitgliedern, während die Wahl der beiden Zunftvertreter den Ratsleuten aus der Gruppe der Ambachtsmeister zustand.
Darüber hinaus hatte der Bürgermeister die Stadtrechnung vor Schöffen, Rat, sieben Geschworenen der Gewandzunft und sieben von der Gemeinde abzulegen. Außerdem oblag ihm die jährliche Verpachtung der Akzise.

In den Jahren 1545 und 1556 wurde dieser „Verbundbrief“ durch neue von Herzog Wilhelm erlassene Ordnungen abgelöst, die u.a. die Zusammensetzung des Rates modifizierten. Künftig wurde der Rat durch die „Siebenter“ ergänzt, das heißt die sieben Ambachten entsandten jährlich je einen Vertreter in den Rat. Dieser setzte sich zusammen aus den sieben Schöffen, sechs Räten aus den Reihen der obersten Bürger (Alträte) und vier aus den Reihen der gemeinen Bürger (Jungräte). Schöffen und Alträte blieben lebenslang im Amt und von den Jungräten schied – wie früher – jährlich die Hälfte aus.

Um das Dürener Bürgerrecht zu erwerben, mussten Auswärtige ein Leumundszeugnis beibringen sowie einen Goldgulden und einen Schilling als Gebühr bezahlen. Dafür erhielten sie einen Brandeimer und eine „Wehr“ (Ausrüstung für Verteidigungszwecke). Jeder Neubürger musste sich bei einem der sieben Ambachten einschreiben lassen.

Landesherr Johann Wilhelm versuchte 1685 durch ein kurfürstliches Interimsreglement Missstände in der Verwaltung abzustellen. Nach wie vor bedurfte die Wahl des Bürgermeisters der landesherrlichen Zustimmung. Gleiches traf auch für die Jungräte, die jetzt zeitlebens im Amt blieben, bei deren Ausscheiden zu. In der Konsequenz war damit die Zusammensetzung des Rates dem Willen des Landesherrn unterworfen. Das Gremium der Siebenter wurde wieder aufgehoben.
Bis zur Auflösung des Ancien Regime Ende des 18. Jahrhunderts blieben diese Bestimmungen der Dürener Stadtverfassung unverändert.


Das Dürener Rathaus
„Der ernste, mächtige Block des am 16. November 1944 untergegangenen Dürener Rathauses markierte mit seinen beiden Fronten die Einmündung einer ehemaligen Torstraße in den früheren Haupt- oder Kornmarkt. Mit der längeren Seite der Weierstraße zugewandt, öffnete sich das Rathaus in fünf Fensterachsen dem Markte zu, überhöht von einem ungewöhnlich geformten Dach, aus dem ein altertümlicher Glockenturm aufstieg. An die Nordseite des Blockes angelehnt, bildeten schmale Giebel- und Traufenhäuser in vielfältigen Konturen einen wirksamen Kontrast zur feierlichen Würde des Stadtpalastes, dessen Rückfront durch einen Anbau des Jahres 1888 in nachempfundenen Renaissanceformen verdeckt war. […]
Das im Jahre 1790 vollendete Rathaus, dessen Stadtwappenbekrönung schon acht Jahre später auf Befehl der neuen französischen Machthaber unkenntlich gemacht werden musste, war kein vollständiger Neubau. Auf denselben Fundamenten erhob sich bereits das spätgotische Rathaus, dessen Aussehen Wenzel Hollar zuverlässig überliefert hat.“


Dr. Heinrich Appel, Zur Baugeschichte des Dürener Rathauses von 1790, S. 28-29, Düren 1959



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Stadtmuseum Dueren
Ständige Ausstellung
Elemente der Stadtbefestigung mit Graben (Mühlenteich), Wachhäuschen, (Dickem) Turm und Stadtmauer (Vorkriegsansicht)